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Waffenpsychologisches Gutachten in Oberösterreich
Sachkundiger Psychologe und anerkannte Begutachtungsstelle nach dem Waffengesetz. Fundiert, gesetzeskonform und diskret.
Erstprüfung
678 €
Endpreis, umsatzsteuerfrei
- Dauer
- ca. 2 bis 3 Stunden
- Bezahlung
- In bar vor Ort
- Mitbringen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ort
- Praxis in Wels
- Rechtsgrundlage
- § 8 Abs. 7 WaffG
Wofür Sie das Gutachten brauchen
Ein waffenpsychologisches Gutachten ist in Österreich Voraussetzung, um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass zu erhalten oder zu verlängern. Es prüft nach § 8 Abs. 7 WaffG Ihre waffenrechtliche Verlässlichkeit, also ob Hinweise auf einen leichtfertigen oder verantwortungslosen Umgang mit Waffen bestehen.
Neu seit 28. April 2026
Mit dem zweiten Teil der Waffengesetznovelle gelten strengere Anforderungen an die Begutachtung:
- Verpflichtendes Explorationsgespräch
- Mehrstufiges Begutachtungsverfahren
- WaffenbesitzkarteErstantrag
- WaffenbesitzkarteVerlängerung
- WaffenpassAntrag und Verlängerung
- NachbegutachtungBehördlich angeordnet
In vier Schritten zum Gutachten
Vom ersten Anruf bis zur Einreichung bei der Behörde.
Termin vereinbaren
Rufen Sie an oder schicken Sie eine Anfrage. Wir vereinbaren einen Termin in der Praxis in Wels.
Behörde informieren
Sie melden der zuständigen Behörde, in der Regel der Bezirkshauptmannschaft, bei welchem Psychologen Sie die Begutachtung machen. Die Behörde teilt dem Psychologen vor dem Termin mit, ob die Begutachtung durchgeführt werden kann.
Begutachtung
Persönliches Gespräch, Anamnese und psychologische Testverfahren. Insgesamt etwa 2 bis 3 Stunden.
Gutachten einreichen
Ein positives Gutachten erhalten Sie persönlich und reichen es selbst bei Ihrer Behörde ein. Ein negatives Gutachten muss an die Behörde geschickt werden.
Was bei der Begutachtung passiert
Die Untersuchung besteht aus drei Teilen und dauert insgesamt etwa 2 bis 3 Stunden.
- Persönliches, klinisch-psychologisches Gespräch
- Anamnesegespräch zu Ihrer Vorgeschichte
- Psychologische Testverfahren
Geprüft werden unter anderem
- Verantwortungsbewusstsein
- Impulskontrolle
- Verhalten unter Stress und Belastung
- Risikoeinschätzung im Umgang mit Waffen
- Persönlichkeitsmerkmale
Kosten
Die Kosten für die Begutachtung sind gesetzlich festgelegt und betragen € 678,--. Das Honorar wird ohne Umsatzsteuer verrechnet und ist, wie ebenso gesetzlich festgelegt, vor Ort in bar zu entrichten.
Absagen sind bis einen Tag vor dem Termin kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen wird das Honorar verrechnet.
- Klinisch-psychologisches Gespräch
- Anamnesegespräch
- Psychologische Testverfahren
- Schriftliches Gutachten zur Vorlage bei der Behörde
Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung).
Vorbereitung auf den Termin
Mit diesen Punkten sind Sie gut vorbereitet.
Bitte mitbringen
- Amtlichen Lichtbildausweis
- 678 € in bar
- Brille oder Sehhilfe, falls Sie eine brauchen
Bitte beachten
- Ausgeruht und pünktlich kommen
- Keine Beruhigungsmittel einnehmen
- Ärztlich verordnete Medikamente wie gewohnt nehmen
Das Ergebnis
Ziel ist eine fachliche Beurteilung Ihrer psychologischen Verlässlichkeit zur Vorlage bei der Behörde.
Positives Gutachten
Sie erhalten das Gutachten persönlich und reichen es selbst bei der zuständigen Behörde ein.
Negatives Gutachten
Die Begutachtungsstelle muss die Behörde direkt informieren. Danach gilt eine gesetzliche Sperrfrist.
Ihr Gutachter
Robert Brandstetter ist sachkundiger Psychologe und berechtigt, als Begutachtungsstelle nach dem Waffengesetz tätig zu sein. Er ist Sachverständiger gemäß § 2 Abs. 1 der 1. WaffV und erstellt waffenpsychologische Gutachten in Oberösterreich.
- Erfahrung mit waffenpsychologischen Fragestellungen
- Klare, strukturierte und nachvollziehbare Gutachten für Behörden
- Diskrete und professionelle Durchführung
Fragen zum Waffengutachten
Wer braucht ein waffenpsychologisches Gutachten?
Alle, die in Österreich eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen oder verlängern. Auch die Behörde kann eine Nachbegutachtung anordnen.
Was kostet das Gutachten?
Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und betragen 678 Euro. Das Honorar wird ohne Umsatzsteuer verrechnet und ist vor Ort in bar zu bezahlen.
Wie lange dauert der Termin?
Planen Sie etwa 2 bis 3 Stunden ein.
Was muss ich mitbringen?
Einen amtlichen Lichtbildausweis, 678 Euro in bar und, falls Sie eine brauchen, Ihre Brille oder Sehhilfe.
Darf ich vor dem Termin Medikamente nehmen?
Ärztlich verordnete Medikamente nehmen Sie bitte wie gewohnt. Beruhigungsmittel sollten Sie vor dem Termin nicht einnehmen.
Wer reicht das Gutachten bei der Behörde ein?
Ein positives Gutachten erhalten Sie persönlich und reichen es selbst bei der zuständigen Behörde ein.
Was passiert bei einem negativen Ergebnis?
Die Begutachtungsstelle ist gesetzlich verpflichtet, die Behörde direkt zu informieren. Danach gilt eine gesetzliche Sperrfrist.
Was hat sich mit der Novelle 2026 geändert?
Seit 28. April 2026 sind ein verpflichtendes Explorationsgespräch und ein mehrstufiges Begutachtungsverfahren vorgesehen. Die Begutachtung wird dadurch gründlicher.
Rechtsgrundlagen
- Waffengesetz 1996 (WaffG), insbesondere § 8 (Verlässlichkeit) und § 55 (psychologisches Gutachten)
- 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (1. WaffV): Anforderungen an Begutachtungsstellen, Qualifikation der Sachverständigen sowie Inhalt und Ablauf der Gutachten. Geändert durch BGBl. II Nr. 95/2026, in Kraft seit 28. April 2026.
Lernen wir uns kennen.
Im Erstgespräch klären wir in etwa 50 Minuten, worum es geht und ob ich Sie gut unterstützen kann. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.